Ansprechpartner
Verfahren zur Förderung von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern gemäß Breitbandrichtlinie vom 09. Juli 2014.
Ansprechpartner: Herr Steinlein, Tel.: 09192/709-20 und Frau Wolf, Tel.: 09192/709-32.
Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen der Förderverfahren.
Bitratenanalyse
Unter folgendem Link können Sie sich die Bitratenanalyse zu verschiedenen Zeitpunkten ansehen:
Förderverfahren 1
Die Gemeinde Weißenohe beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen.
- Modul 1: Ist-Versorgung (31.07.2014)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. - Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung (31.07.2014)
Die Gemeinde Weißenohe veröffentlicht gemäß Nr. 4.3ff der Breitbandrichtline eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Gemeinde Weißenohe bittet daher alle Netzbetreiber mit der hier hinterlegten Anfrage, sich bis spätestens 15.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen. - Modul 3: Markterkundung Ergebnis (24.10.2014)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Weißenohe vom 02.08.2014 bis zum 15.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Weißenohe und auf dem zentralen Onlineportal.
Zusätzlich wurden mit Schreiben vom 07.08.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung einzeln zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.
Die Ergebnisse der Markterkundung sind im abrufbaren Dokument beschrieben. - Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (25.10.2014)
Die Gemeinde Weißenohe führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR, in Kraft getreten am 09.07.2014) durch.
Die Angebote sind bis zum 30.12.2014 einzureichen.
Achtung: Die Frist wurde bis 23.01.2015 verlängert!
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Igensdorf.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind unten zum Download dargestellt. - Modul 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung (13.02.2015)
- Modul 6: Zuwendungsbescheid (12.06.2015)
Am Donnerstag, 23.04.2015 ist der Förderbescheid dem Ersten Bürgermeister Rudolf Braun in Nürnberg durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden. - Modul 7: Kooperationsvertrag (16.11.2015)
- Modul 8: Fördersteckbrief (16.11.2015)
- Modul 9: Veröffentlichung der Projektbeschreibung (03.08.2016)
Förderverfahren 2
Die Gemeinde Weißenohe beteiligt sich zum zweiten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.
Ziel dieses 2. Verfahrens ist es, die restlichen „ Weißen Flecken – Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“ zu erschließen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen.
- Modul 1: Ist-Versorgung (16.08.2018)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand bekannter und/oder öffentlich zugänglicher Quellen zu ermitteln. Die Breitband Ist-Versorgung der Gemeinde Weißenohe ist unten im Download-Bereich einsehbar. - Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung (16.08.2018)
Die Gemeinde Weißenohe veröffentlicht gemäß Nr. 4.3ff der Breitbandrichtline eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet aktuell angeboten werden.
Die Gemeinde Weißenohe bittet daher alle Netzbetreiber mit der unten im Download-Bereich hinterlegten Bekanntmachung, sich bis spätestens bis 21.09.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.