Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB),
Bauleitplanung der Gemeinde Weißenohe – Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Weiherstraße“

hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Weißenohe hat in seiner Sitzung vom 14.12.2022 den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Weiherstraße“ gebilligt und für die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmt.

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB. Im beschleunigten Verfahren wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1. BauGB abgesehen.

Ziel der Planung ist die Anpassung der Festsetzungen eines Teilbereiches des Bebauungsplans „Weiherstraße“.

Der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Weiherstraße“ für das Gebiet der Grundstücke Flst. 4/8 Tfl., 21 Tfl., 21/3, 21/5, 24/3, 24/5, 52 Tfl., 52/1, 52/2, 57 und 58 Gemarkung Weißenohe im Bereich nördlich der Weiherstraße und südlich der Kirche St. Bonifatius und die Begründung einschließlich umweltbezogener Informationen liegen

vom 06.04.2023 bis einschließlich 08.05.2023

in der Verwaltungsgemeinschaft Gräfenberg, Kirchplatz 8, in der Halle im 2. Obergeschoss, während der allgemeinen Dienststunden (Öffnungszeiten ergänzen) zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und können hier heruntergeladen werden:

Während der Auslegungsfrist besteht Gelegenheit zur Erörterung und es kann jedermann Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und liegen mit aus:

Lärmtechnisches Gutachten, Fa. Basic GmbH, Gundelsheim, vom 15.02.2023 (Download-Link)

Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt und heruntergeladen werden kann (Download-Link).

Gräfenberg, 20.03.2023

Braun
Erster Bürgermeister