Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Weber“ im Ortsteil Weißenohe in die Lillach
Bekanntmachung
gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG
Im Verfahren bezüglich des o. g. Vorhabens wurde vom Landratsamt Forchheim mit Bescheid vom 17.09.2026 die beantragte gehobene Erlaubnis erteilt.
Gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 Bayerisches Wassergesetz (BayWG) i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) hat das Landratsamt Forchheim eine Ausfertigung des Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung und den dazugehörigen genehmigten Planunterlagen für eine Dauer von zwei Wochen zur Einsicht auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim öffentlich zugänglich zu machen.
Die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen wird deshalb in der Zeit vom 30. September 2026 bis einschließlich 13. Oktober 2026 auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim öffentlich zugänglich gemacht.
Die Auslegung wird hiermit gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG ortsüblich bekanntgemacht.
Mit dem Ende der o. g. Auslegungsfrist gilt die gehobene Erlaubnis gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (Art. 74 Abs. 4 Satz 4 BayVwVfG).
Hinweis:
Der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung sowie die Bescheidsausfertigung samt Rechtsbehelfsbelehrung und genehmigten Planunterlagen ist gemäß Art. 69 Abs. 2 Satz 3 BayWG i. V. m. Art. 74 Abs. 4 Satz 2 BayVwVfG auf der Internetseite des Landratsamtes Forchheim unter folgendem Link abrufbar:
www.lra-fo.de → Aufgabenbereiche → Natur und Umwelt → Wasserrecht → Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Wasserrecht





