Freihaltung des Lichtraumprofils im Bereich von Ortsstraßen, öffentlichen Feld-, Wald- und Flurwegen in Weißenohe

– Rückschnitt bis Freitag, 23.02.2024 –

Auch in diesem Jahr kommt es immer wieder vermehrt zu Behinderungen durch in den Lichtraum bzw. in den Verkehrsraum hängenden Ästen von Bäumen und Hecken. Die Eigentümer sind verpflichtet, die in den öffentlichen Verkehrsraum bzw. Gehwegbereich hineinragenden Sträucher und Äste zurückzuschneiden. Auch abgestorbene Bäume und Äste sind (aufgrund der Windbruchgefahr) umgehend zu entfernen, da herunterfallendes Astwerk eine Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer darstellt.

In diesem Sinne werden alle Eigentümer aufgefordert, entlang ihres Grundstücks die überhängenden Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern im Bereich von Ortsstraßen, öffentlichen Feld-, Wald- und Flurwegen bis einschließlich Freitag, 23.02.2024 zurückzuschneiden. Abgestorbene Bäume sowie Äste sind zu entfernen!

Kommen Grundstückseigentümer dieser Verpflichtung nicht oder nicht in ausreichendem Maß nach, wird der Bauhof im Zuge einer Ersatzvornahme den notwendigen Rückschnitt durchführen. Die dadurch entstehenden Kosten sind vom Eigentümer zu tragen.

Was ist frei zu halten?

Lichtraumprofil

Darstellung Lichtraumprofil

Das Lichtraumprofil (Durchgangs- beziehungsweise Durchfahrtshöhe einer Straße) beträgt im Gehweg- und Radwegbereich 2,50 Meter und im Fahrbahnbereich 4,50 Meter. Die seitliche Begrenzung ist die Straßenbegrenzungslinie beziehungsweise die Grundstücksgrenze und eventuell ein zusätzlicher Sicherheitsabstand.

Sichtdreieck

Darstellung Sichtdreieck

An Straßeneinmündungen und -kreuzungen ist die Einhaltung von Sichtfeldern erforderlich. Deshalb ist es wichtig, ab einer Höhe von 75 Zentimeter über dem Boden darauf zu achten, dass nichts die Sichtbeziehungen und damit die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Das trifft insbesondere auf bauliche Hindernisse zu, aber auch auf Bewuchs auf privaten Grundstücken.

Verkehrseinrichtungen

Darstellung durch Äste verdeckte Verkehrseinrichtungen bzw. Straßenschilder

Verkehrseinrichtungen sind alle Anlagen, die für den Betrieb der Straße erforderlich sind. Hierzu gehören alle Verkehrszeichen, Ampeln, Straßenbeleuchtungen und Hinweisschilder. Diese Einrichtungen müssen von Bewuchs freigehalten werden, so dass sie jederzeit wahrgenommen werden können oder in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden.