Ansprechpartner
Ansprechpartner: Herr Steinlein, Tel.: 09192/709-20 und Frau Wolf, Tel.: 09192/709-32.
Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen der Förderverfahren.
Förderverfahren BayGibitR
Die Gemeinde Weißenohe beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß „Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)“.
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen.
- Förderschritt 1: Beginn der Bestandsaufnahme (13.04.2021)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Weißenohe nachfolgend die aktuelle Breitband Ist-Versorgung der förderfähigen Adressen auf einer Karte veröffentlicht. Sie finden Sie unten im Download-Bereich.
Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Frau Wolf: sandra.wolf@graefenberg.de - Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (13.04.2021)
Die Gemeinde Weißenohe veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.
Die Gemeinde Weißenohe bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 26.05.2021 laut der unten im Download-Bereich hinterlegten Bekanntmachung an der Markterkundung zu beteiligen. - Erneuter Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung (26.06.2021) – zusätzliche Markterkundung
Die Gemeinde Weißenohe wiederholt für einige Adressen die Markterkundung und bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.07.2021 an dieser zusätzlichen Markterkundung gemäß der Bekanntmachung zu beteiligen. Die entsprechende Adressliste und Karte finden Sie unten im Downloadbereich. - Förderschritt 3: Markterkundung Ergebnis (26.08.2021)
Die Gemeinde Weißenohe hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können unten im Download-Bereich eingesehen werden. - Förderschritt 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (26.08.2021)
Die Gemeinde Weißenohe führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) durch.
Die Gemeinde Weißenohe bittet mit der Bekanntmachung und den weiteren Unterlagen (siehe Dateien im Downloadbereich), Angebote bis zum 04.11.2021 um 14:00 Uhr einzureichen.
Die entsprechende Adressliste erhalten Sie nach der unterschriebenen Verpflichtungserklärung – bitte per E-Mail an Frau Wolf: sandra.wolf@graefenberg.de.Aus gegebenem Anlass wurde die Frist zur Angebotsabgabe bis zum 26.11.2021 um 14:00 Uhr verlängert.
- Förderschritt 5: Auswahlverfahren – Ergebnis (16.12.2021)
Die Gemeinde Weißenohe hat im Rahmen des Auswahlverfahrens eine Entscheidung gemäß der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR) getroffen. Die Auswahlentscheidung kann unten im Download-Bereich eingesehen werden. - Förderschritt 6: Zuwendungsbescheid (02.02.2022)
Im Rahmen des Bayerischen Gigabit Breitbandverfahrens wurde ein positiver Zuwendungsbescheid für die Gemeinde Weißenohe am 02.02.2022 ausgestellt. - Förderschritt 7: Kooperationsvertrag (15.06.2022)
Der Vertrag für den geförderten Gigabitausbau gemäß der BayGibitR wurde von der Telekom Deutschland GmbH und er Gemeinde Weißenohe unterzeichnet.
Die Stellungnahme zum Vertrag ist nachfolgend im Download-Bereich veröffentlicht.
Bitratenanalyse
Unter folgendem Link können Sie sich die Bitratenanalyse zu verschiedenen Zeitpunkten ansehen:
Förderverfahren 1
Die Gemeinde Weißenohe beteiligt sich am neuen Förderprogramm des Freistaates Bayern. Ziel des Förderprogrammes ist es, eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen.
- Modul 1: Ist-Versorgung (31.07.2014)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen (u.a. Breitbandatlas des Bundes) zu ermitteln, in einer Karte zu dokumentieren und spätestens mit Beginn der Markterkundung auf dem zentralen Onlineportal zu veröffentlichen. - Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung (31.07.2014)
Die Gemeinde Weißenohe veröffentlicht gemäß Nr. 4.3ff der Breitbandrichtline eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet schon jetzt angeboten werden.
Die Gemeinde Weißenohe bittet daher alle Netzbetreiber mit der hier hinterlegten Anfrage, sich bis spätestens 15.09.2014 an der Markterkundung zu beteiligen. - Modul 3: Markterkundung Ergebnis (24.10.2014)
Gemäß der Breitbandrichtlinie (BbR), in Kraft getreten am 09.07.2014, hat die Gemeinde Weißenohe vom 02.08.2014 bis zum 15.09.2014 ein Markterkundungsverfahren nach Nr. 4.3 ff. BbR durchgeführt. Die Veröffentlichung hierzu erfolgte auf der Homepage der Gemeinde Weißenohe und auf dem zentralen Onlineportal.
Zusätzlich wurden mit Schreiben vom 07.08.2014 alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Netzbetreiber im Rahmen der Markterkundung einzeln zu ihren Ausbauplänen schriftlich befragt.
Die Ergebnisse der Markterkundung sind im abrufbaren Dokument beschrieben. - Modul 4: Auswahlverfahren Bekanntmachung (25.10.2014)
Die Gemeinde Weißenohe führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Ausbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie (BbR, in Kraft getreten am 09.07.2014) durch.
Die Angebote sind bis zum 30.12.2014 einzureichen.
Achtung: Die Frist wurde bis 23.01.2015 verlängert!
Bitte beachten Sie als Bieter für das Auswahlverfahren die interkommunale Zusammenarbeit mit dem Markt Igensdorf.
Die Unterlagen zum Auswahlverfahren sind unten zum Download dargestellt. - Modul 5: Vorgesehene Auswahlentscheidung (13.02.2015)
- Modul 6: Zuwendungsbescheid (12.06.2015)
Am Donnerstag, 23.04.2015 ist der Förderbescheid dem Ersten Bürgermeister Rudolf Braun in Nürnberg durch den bayerischen Finanzminister Dr. Markus Söder überreicht worden. - Modul 7: Kooperationsvertrag (16.11.2015)
- Modul 8: Fördersteckbrief (16.11.2015)
- Modul 9: Veröffentlichung der Projektbeschreibung (03.08.2016)
Förderverfahren 2
Die Gemeinde Weißenohe beteiligt sich zum zweiten Mal am Breitband Förderprogramm des Freistaates Bayern.
Ziel dieses 2. Verfahrens ist es, die restlichen „ Weißen Flecken – Breitbandanschlüsse unter 30 Mbit/s im Download“ zu erschließen.
Auf diesen Seiten informieren wir über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Die Dateien zum Download finden Sie unter den Beschreibungen.
- Modul 1: Ist-Versorgung (16.08.2018)
Nach Nr. 4.2 der Breitbandrichtlinie ist die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand bekannter und/oder öffentlich zugänglicher Quellen zu ermitteln. Die Breitband Ist-Versorgung der Gemeinde Weißenohe ist unten im Download-Bereich einsehbar. - Modul 2: Markterkundung Bekanntmachung (16.08.2018)
Die Gemeinde Weißenohe veröffentlicht gemäß Nr. 4.3ff der Breitbandrichtline eine Anfrage, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen Bandbreiten (Download, Upload) dieser führt.
Zusätzlich werden die Netzbetreiber aufgefordert, sich zu Unvollständigkeiten oder Fehlern in der Darstellung der Ist-Versorgung in dem vorläufig definierten Erschließungsgebiet zu äußern und kartographisch darzustellen, welche Bandbreiten im Upload und Download für alle Anschlussinhaber in dem bezeichneten Gebiet aktuell angeboten werden.
Die Gemeinde Weißenohe bittet daher alle Netzbetreiber mit der unten im Download-Bereich hinterlegten Bekanntmachung, sich bis spätestens bis 21.09.2018 an der Markterkundung zu beteiligen.